






Der Pflegesatz deckt folgende Leistungen ab:
Die aktuellen durch die Landesverbände der Pflegekassen, das Landesamt für Soziales sowie den Landkreis und Städtetag Rheinland-Pfalz genehmigten Pflegesätze für Vollstationäre- und Kurzeitpflege können Sie sich weiter unten herunter laden.
Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen. Leistungen für Kurzzeitpflege: Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen. Die Übernahme der Kosten ist innerhalb eines Kalenderjahres auf höchstens 1.612,00 € für längstens 4 Wochen begrenzt.
Die Übernahme der Kosten ist innerhalb eines Kalenderjahres für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege auf 3539,00 € begrenzt. Der Aufenthalt richtet sich nach dem Pflegegrad.