Neue Regelung ab 20.05.2021

Der Inzidenzwert des Landkreises liegt stabil unter 100. Aus diesem Grund gelten weiterhin folgende
Regelungen:
1. Ein Coronatest ist für einen Besuch in der Einrichtung nicht notwendig.
2. Alle Besuche können ohne Bescheinigung und zeitliche Begrenzung durchgeführt werden.
3. Die Besucherkarten entfallen.
4. Das Besucherformular zur Kontaktnachverfolgung muss weiterhin genutzt werden.


Sollte der Inzidenzwert wieder an drei Tagen innerhalb einer 7-Tagefrist über 100 liegen, werden
die bisher gültigen Testzeiten wieder eingeführt.


Als Immunisierte Personen gelten Personen, die:
1. Über einen vollständigen Impfschutz verfügen (2 Impfungen und 14 Tage nach der letzten
Impfung).
2. Eine Infektion überwunden haben, die noch nicht länger als sechs Monate zurückliegt
3. Eine Infektion überwunden haben und einmal geimpft wurden.


Durch die aktuelle Immunisierungsquote gilt hier in der Einrichtung ab dem 20.05.2021 Stufe 3 der
Landesverordnung.
Die Zusammenfassung der Regelung finden Sie unten. Die aktuellen Regelungen finden Sie in rot
markiert.
Wir freuen uns über die weitere Normalisierung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Stufe 1: (gilt bei einer Immunisierungsquote von bis zu 75 %)

  • Besucher dürfen die Räume betreten wie vor der Pandemie

  • Bis zu 2 Besucher täglich ohne zeitliche Beschränkung

  • Es gilt weiterhin Mindestabstand und das Tragen eines MNS

  • Gemeinschaftsaktivitäten unter Beachtung des Mindestabstandes sowie dem tragen einer FFP 2 Maske sind für Bewohner möglich

Stufe 2: (gilt bei einer Immunisierungsquote von 75 bis 90 %)

  • Besucher dürfen die Räume betreten wie vor der Pandemie
  • Bis zu 4 Besucher täglich aus max. 2 Haushalten ohne zeitliche Beschränkung
  • Teilnahme von Angehörigen unter Beachtung des Mindestabstandes sowie dem Tragen einer FFP-2 Maske sind möglich

Stufe 3: (gilt bei einer Immunisierungsquote von über 90 %)

  • Keine Einschränkungen der Besucheranzahl
  • Besucher dürfen die Räume betreten wie vor der Pandemie, max. 5 Personen im Bewohnerzimmer unter Beachtung des Mindestabstandes.
  • Keine zeitliche Beschränkung
  • Veranstaltungen sind ohne Beachtung des Mindestabstandes möglich
  • Das Tragen eines MNS ist nicht verpflichtend
  • Angehörige und nahestehende Personen können mit FFP- 2 Maske
  • Gemeinsames Kaffee trinken oder Essen mit Angehörigen in der Cafeteria sind möglich

 

Coronatestungen:

Inzidenzzahl

Immunisierte  Bewohner

Nicht immunisierte Bewohner

Besucher

unter 100

1x alle 14 Tage

1x/Woche

--

über 100

1x/Woche

2x/Woche

Jeder Besucher ist vor Betreten der Einrichtung zu testen. Die Einrichtung kann darauf verzichten, bei:

  • Vorliegen eines Testnachweises der nicht älter ist als 24 Stunden
  • immunisierten Besuchern unter Vorlage des Impfnachweises

 

 

 

Marienhaus Seniorenzentrum St. Josef
Koblenzer Straße. 19
53498 Bad Breisig
Telefon:02633 47 66 - 0
Telefax:02633 47 66 - 499
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